Produkte zum Begriff Miete:
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Miete
Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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1/2 Miete (DVD)
Peter lebt vom Hacken fremder Computer und dem Verkauf geheimer Firmendaten. Bis er eines Morgens seine Freundin tot in der Badewanne findet. Er flieht und lässt alles zurück. Der Zufall führt ihn...
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Miete in Zeiten von Corona
Miete in Zeiten von Corona , Zum Werk Die Corona-Krise tangiert alle Bereiche des Lebens. Auch die Miete ist in ihren mannigfaltigen Erscheinungsformen - Wohnraummiete, Gewerberaummiete, Leasing - betroffen. In Teilbereichen hat der Gesetzgeber neue Regelungen geschaffen, zB Art. 240 §§ 2 und 7 EGBGB. Für andere Aspekte wie die Gewährleistung, Vertragsgestaltung, öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche oder steuerliche Vorgehensweisen müssen Lösungen mit den gegebenen Instrumentarien des Rechts gefunden werden. Das vorliegende Werk greift insbesondere die für die Beratung relevanten Fragestellungen auf, stellt sie unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung sowie Literatur dar und erarbeitet Lösungsvorschläge. Hiermit hat es aber nicht sein Bewenden. Auch für die Aufarbeitung durch die Pandemie eingetretener Folgen sowie zu künftigen Vertragsgestaltungen erhält der Leser umfassende Informationen und Ratschläge. Sonderbereiche, wie z.B. das vermietete Wohnungseigentum und die Zwangsvollstreckung, ergänzen den Band. Im Einzelnen: Allgemeine Fragen vom Vertragsschluss bis zur Rückgabe § 2 Art. 240 § 2 EGBGB Gewährleistung Auswirkungen besonderer Vertragsgestaltungen im Gewerberaum Wohnungseigentum Leasing Wegfall der Geschäftsgrundlage Staatshaftung AGB-Recht Zwangsvollstreckung Steuern Betriebsunterbrechungsversicherung Vorteile auf einen Blick alle Fragen zum Mietrecht in Zeiten von Corona in einem Band Darstellung der sich aus Art. 240 § 7 EGBGB ergebenden Folgen auf Verträge in der Corona-Krise ausführlicher Abschnitt zur Zwangsvollstreckung Zur Neuauflage Mit Art. 240 § 7 EGBGB zur Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen hat der Gesetzgeber im Dezember 2020 eine gesetzliche Grundlage zur Anpassung von Mietverträgen getroffen. Die schwierige Frage der Anpassung im Detail wird die Praxis und Rechtsprechung zu beantworten haben. In der Darstellung dieser Aspekte liegt ein Schwerpunkt der Neuauflage.   Prozessual findet sich in § 44 EGZPO ein Beschleunigungsgebot für Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Zahlreiche praxisrelevante Aspekte wie zB Betriebsunterbrechungsversicherungen Mangelhaftigkeit von Räumen trotz Sollbeschaffenheit Gestaltungsmöglichkeiten und Pflichten bei gemeinschaftlich genutzten Flächen (zB Treppenhäuser) Generelle Schließung von Diskotheken. Zielgruppe Für Mieter und Vermieter, Richter, Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210511, Produktform: Kartoniert, Redaktion: Zehelein, Kai~Römermann, Volker, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: COVID-19; Gewerberaummiete; Infektionsschutzgesetz; Entschädigungsrecht; Staatshaftung, Fachschema: Mietrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Fachkategorie: Wohnraum- und Mietrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 237, Breite: 158, Höhe: 21, Gewicht: 576, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406760679, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Was gehört zu den Nebenkosten Miete?
Zu den Nebenkosten Miete gehören in der Regel Kosten für Betriebskosten wie Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Hausreinigung. Auch die Kosten für die Gebäudeversicherung und Grundsteuer können zu den Nebenkosten zählen. Darüber hinaus können auch Kosten für Hausmeisterdienste oder die Pflege von Grünanlagen als Nebenkosten anfallen. Es ist wichtig, im Mietvertrag genau zu prüfen, welche Kosten als Nebenkosten gelten und wie sie abgerechnet werden.
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Kann man Nebenkosten mit Miete verrechnen?
Kann man Nebenkosten mit Miete verrechnen? Ja, in der Regel werden Nebenkosten wie zum Beispiel Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Hausmeisterkosten separat zur Miete berechnet. Diese Kosten können je nach Vereinbarung entweder als Pauschale oder als Vorauszahlung auf Basis von tatsächlichen Verbrauchskosten abgerechnet werden. Es ist wichtig, dass im Mietvertrag klar festgehalten wird, wie die Nebenkosten abgerechnet werden und welche Kosten genau darin enthalten sind. Mieter haben das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit haben.
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Welche Nebenkosten dürfen dem Mieter zusätzlich zur Miete in Rechnung gestellt werden?
Zu den Nebenkosten, die dem Mieter zusätzlich zur Miete in Rechnung gestellt werden dürfen, gehören unter anderem Betriebskosten wie Wasser, Heizung und Müllentsorgung. Auch Kosten für die Hausreinigung, Gartenpflege und Hausmeisterdienste können umgelegt werden. Zudem können Verwaltungskosten und Versicherungen auf den Mieter umgelegt werden.
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Wie werden Nebenkosten bei der Abrechnung einer Mietwohnung üblicherweise auf die Mieter umgelegt? Welche zusätzlichen Kosten können in einer Nebenkostenabrechnung enthalten sein, die über die Miete hinausgehen?
Nebenkosten werden in der Regel nach Verbrauch oder nach Quadratmetern auf die Mieter umgelegt. In einer Nebenkostenabrechnung können zusätzliche Kosten wie Heizung, Wasser, Müllentsorgung, Gebäudeversicherung, Hausmeisterdienste, Gartenpflege und Treppenhausreinigung enthalten sein. Kosten für Reparaturen, Renovierungen oder Modernisierungen sind in der Regel nicht in den Nebenkosten enthalten.
Ähnliche Suchbegriffe für Miete:
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Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
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Liebe ist die halbe Miete (DVD)
Völlig unfreiwillig müssen sich Franziska Naumann (Thekla Carola Wied) und Dr. Gottfried Naumann (Götz George) eine Leipziger Altbauwohnung teilen. Der von seiner Frau aus dem gemeinsamen Haus...
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NebenkostenAbrechnung 2020
NebenkostenAbrechnung 2020 Rechnen Sie Betriebs- und Nebenkosten rechtssicher ab Vermeiden Sie Fehler bei der Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung. Die Software "NebenkostenAbrechnung 2020" hilft privaten Vermietern bei der rechtssicheren Umlage von Betriebs-, Heiz- und Nebenkosten für beliebig viele Objekt-, Wohnungs- und Mieterdaten Sparen Sie Zeit und vergessen Sie nichts durch vorangelegte Kostenarten und gängige Umlageschlüssel - beliebig erweiterbar! Hinweis: Nur für Abrechungszeiträume beginnend in 2020. Laut Deutschem Mieterbund ist jede zweite Abrechnung falsch oder unvollständig. Umzulegende Kosten müssen in der Betriebskostenverordnung aufgelistet und für jeden Mieter ausweis- und belegbar sein. Beugen Sie Auseinandersetzungen mit Ihren Mietern vor - mit der Software NebenkostenAbrechnung 2020 sind Sie auf der sicheren Seite. Kostenlose Online-Updates der Software halten Sie immer auf dem neuesten Rechtsstand. Nehmen Sie die Abrechnung der Nebenkosten selbst in die Hand! Verteilung der Kosten anhand vorgegebener und flexibel anpassbarer Umlageschlüssel Per Mausklick zur Übersicht aller Kostenanteile und Umlage über alle Mieter Direkte Erfassung von Zählerständen und Zuordnung von Rechnungen für alle Betriebskostenarten Wertvolle Praxistipps und Musterfälle zu den häufigsten Problemfällen (z.B. Abrechnung bei Mieterwechsel oder die Umlage von Heizkosten) Kostenlose Vermietertipps und digitale Belegverwaltung Erhalten Sie neben der Software kostenlosen Zugang zum Online-Ratgeber NebenkostenBerater . Stets aktuelle Tipps, Checklisten und Erläuterungen helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das private Vermieten (365 Tage Zugriff ab Registrierung). Features: Direkt ausfüllbare Bescheinigung über Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a II EStG) nach den Maßgaben der Finanzbehörden Verbesserung bei der Berechnung der Umlagen, da jetzt auch längere Zeiträume als der Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden. Alle Rechnungen und Belege bequem über den BelegManager verwalten und alle relevanten Bezeichnungen und Beträge direkt in die NebenkostenAbrechnung übernehmen. Auf dem neusten Rechtsstand: Mit allen aktuellen und wichtigen Informationen rund um die Themen Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung Flexibler Abrechnungszeitraum Nutzen Sie NebenkostenAbrechnung 2020 je Objekt auch mit unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen für alle Abrechnungen mit Beginn im Jahr 2020 . Ein Abrechungszeitraum umfasst max. 365 bzw. 366 Tage und sollte spätestens zum 31.12.2020 beginnen. Noch einfacher im Folgejahr Durch die Übernahme der Daten von der NebenkostenAbrechnung 2020 in die Folgeversion 2021 müssen Sie in vielen Fällen lediglich die Verbrauchswerte aktualisieren - Fertig! Systemvoraussetzungen Hardware : PC ab 1 GHz, min. 512 MB RAM, CD-ROM-Laufwerk Betriebssystem : Windows 8 / 10 Aktueller Webbrowser : z. B. Chrome oder Firefox Internet-Zugang für Ratgeber und Online-Update Festplattenspeicher : ca. 200 MB USB-Installation: USB 2.0-Stick ab 512 MB
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Nebenkostenabrechnung 2024 I Betriebsabrechnung und Nebenkostenabrechnung Vermieter I
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Was gehört zu den Nebenkosten bei der Miete?
Was gehört zu den Nebenkosten bei der Miete? Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die neben der Grundmiete anfallen und beinhalten in der Regel Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Hausmeisterdienste. Auch die Kosten für die Gebäudeversicherung, Grundsteuer und eventuelle Hausmeisterdienste können zu den Nebenkosten zählen. Darüber hinaus können auch Kosten für Aufzüge, Gartenpflege oder Schornsteinreinigung als Nebenkosten anfallen. Es ist wichtig, dass im Mietvertrag klar definiert ist, welche Kosten als Nebenkosten gelten und wie sie abgerechnet werden.
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Welche Kosten kommen neben Miete dazu?
Welche Kosten kommen neben Miete dazu? In der Regel kommen neben der Miete noch Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und eventuell auch Müllgebühren dazu. Je nach Vereinbarung können auch Kosten für Internet, Kabelanschluss oder Parkplatzmiete anfallen. Zusätzlich können noch Kosten für Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen anfallen. Es ist wichtig, sich vor Vertragsabschluss über alle anfallenden Kosten zu informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
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Kann man Miete und Nebenkosten von der Steuer absetzen?
Kann man Miete und Nebenkosten von der Steuer absetzen? Ja, grundsätzlich können Mieter in Deutschland ihre Mietkosten nicht von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, wie beispielsweise bei beruflich bedingten Umzügen oder wenn ein häusliches Arbeitszimmer genutzt wird. In diesen Fällen können Teile der Miete und Nebenkosten steuerlich geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig, alle Voraussetzungen und Regelungen genau zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Steuerberater zu klären, um sicherzustellen, dass man die Kosten korrekt absetzt.
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Wie werden die Nebenkosten für Miete und Betriebskostenabrechnung berechnet?
Die Nebenkosten für Miete und Betriebskostenabrechnung werden in der Regel auf Basis der tatsächlichen Kosten des Vermieters berechnet. Diese Kosten werden dann auf die Mieter umgelegt, entweder pauschal oder nach Verbrauch. Die genaue Berechnungsmethode ist im Mietvertrag festgelegt.
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